Тема: Miete und Wohnen
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  #843  
Старый 08.03.2012, 19:41
Tania
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Storende Kochgeruche: Wenn Kochgeruche aus der Nachbarwohnung in die eigene Wohnung dringen, hat der Mieter kein Minderungsrecht
Kochgeruche im Treppenhaus: Ubliche Kochgeruche im Treppenhaus mussen Mieter akzeptieren, daher ist keine Minderung moglich
Ansto? wird haufig auch an dem Kuchengeruch des Nachbarn genommen. Tritt dieser jedoch beim haushaltsublichen Kochen in Aktion, ist er Bestand des vertragsgema?en Gebrauchs der Mietsache. Er ist somit von Hauseigentumer/Vermieter und den anderen Mitbewohnern hinzunehmen.
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