¦ Genau prufen:Bevor Mieter zum Pinsel greifen, sollten sie den Vertrag genau prufen. Das spart Zeit und Geld, wenn die Pflicht zur Herrichtung der Wohnung entfallt. Als Faustregel gilt: Vermittelt die Klausel den Eindruck, dass nach einem festgelegten Turnus renoviert werden muss, ist sie hochstwahrscheinlich ungultig....
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