Ein Mietvertrag kann auch mundlich abgeschlossen werden und ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter uber das Mietobjekt, die zu zahlenden Miete und den Beginn des Mietverhaltnisses einig sind. Zeitmietvertrage mit einer Laufzeit von langer als einem Jahr bedurfen allerdings der Schriftform. Wird diese jedoch nicht eingehalten, so ist der mundliche Mietvertrag deswegen nicht unwirksam, sondern gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Bei einem mundlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusatzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des Burgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das hei?t Schonheitsreparaturen tragt der Vermieter, ebenso samtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kundigungsfristen und -grunde.
Im Zweifel gilt somit das Gesetz mit all seinen Vorteilen fur den Mieter. Solche Vertrage bergen daher vor allem fur Vermieter ein Risiko, wenn irgendwann Unstimmigkeit uber die Vereinbarungen herrscht und es zum Rechtsstreit kommt. Fur jede vom Vermieter behauptete Abweichung von der BGB-Regelung ist dieser auch beweispflichtig. Bei mundlichen Vereinbarungen sollten daher immer Zeugen anwesend sein, die dies auch spater belegen konnen.
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