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Miete und Wohnen
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20.01.2011, 07:50
Ольга Куснэцава
Guest
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Вот, что написано в моём Mietvertrag :
Der Vermieter ist berechtigt, gesetzlich zulassige Mieterhohungen vorzunehmen. Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils *gesetzlich zulassige Miete als vertraglich vereinbart .