Тема: Miete und Wohnen
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  #158  
Старый 01.11.2009, 02:36
Leeda
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Hallo Вячеслав,
das war der Fehler, dass es kein Ubergabeprotokoll aufgesetzt wurde. Ich wurde entweder zum Mieterschutzverein gehen und mir dort helfen lassen, oder falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben direkt zum Anwalt gehen. Sie konnen vorerst bei Rechtsschutzversicherung anrufen und klaren, ob diese Leistung von denen ubernommen wird und eventuell konnen Sie mit dortigen Rechtsanwalt die Sache direkt klaren bzw. sich beraten lassen. Falls Sie nur schriftliche Aufforderung zur Zahlung vom Vermieter bekommen haben dann wurde ich ihm schriftlich antworten, dass bei Schlusselubergabe keine Mangel von ihm festgestellt wurden und dass er Sie vor der Auftragung der Firma zur Mangelbeseitigung erst davon in Kenntnis setzen musste und Ihnen die Moglichkeit zur Mangelbeseitigung geben sollte. Ich denke, der Weg zum Anwalt bleibt Ihnen nicht erspart.
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