Тема: Miete und Wohnen
Показать сообщение отдельно
  #156  
Старый 30.10.2009, 03:00
Leeda
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Вячеслав Слободчиков,...
Sie sind doch aus der Wohnung bereits im Januar 09 ausgezogen? Wie erfolgte die Wohnungsubergabe? Haben Sie einen Wohnungsubergabe-/ubernahmeprotokoll??? Wenn ja, dann mussen in diesem Protokoll auch alle Beschadigungen bzw. Mangel aufgelistet sein, wenn in dem Protokoll nichts derartiges steht und die Wohnung von Ihnen als mangelfrei ubernommen wurde, dann haften Sie auch fur nichts mehr. Au?erdem hatte der Vermieter Sie erst auffordern mussen, den angeblichen Mangel selbst zu beseitigen bzw. Ihnen die Chance geben, die dafur geeignete Firma zu beauftragen. Meiner Meinung nach hat der Eigentumer dies versaumt.
Vielleicht au?ert jemand anderes noch seine Meinung.
Ответить с цитированием