Тема: Miete und Wohnen
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  #154  
Старый 22.10.2009, 07:49
Олеся Дуданц
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Sweta,
Sie mussen nicht renovieren. Auch dann nicht, wenn in Ihrem Mietvertrag etwas anderes bestimmt ist, wie z. B. "Die Wohnung wird neu renoviert ubergeben und muss bei Auszug im selben Zustand zuruckgegeben werden." Diese Klausel ist unwirksam.

Der BGH hat entschieden: Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag uber Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist die Mietraume bei Beendigung des Mietverhaltnisses unabhangig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schonheitsreparaturen renoviert zu ubergen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH, VIII ZR 308/02).
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