Fur Irina.
In diesem Falle empfehle ich Ihnen, den Vermieter schriftlich unter fristsetzung (z. B. 2 Wochen) aufzufordern, diesen Mangel in Ihrer Wohnung zu beheben. Wird er dieser Aufforderung nicht nachkommen, liegt darin ein Grund zur fristlosen Kundigung. Sie durfen niemals ohne ein Mitverhaltniss ordnungsgema? zu kundigen einfach aus der Wohnung abhauen, auch wenn der Vermieter es nicht anderes verdient. In diesem Falle also wie gesagt, wenn eine neue Wohnung gefunden wurde, muss das alte Mietverhaltnis zu mindestens fristlos aber schriftlich und am besten dem Vermieter personlich ubergeben, weil empfangsbedurftig oder per Einschreiben mit Ruckschein gekundigt werden.
|