Den Mietvertrag konnen Sie nur dann fristlos kundigen wenn der Vermieter seine Verpflichtungen aus dem Mietverhaltnis schuldhaft
so stark verletzt, da? Ihnen die Fortsetzung des Mietvertrags nicht
mehr zugemutet werden kann. Wenn der Vermieter aus finanziellen Grunden keine Reparaturen durchfuhren kann und Sie voraussichtlich lange Zeit kein warmes Wasser haben werden, wird es wohl fur eine Pflichverletzung ausreichen.
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