Lilli, du hast Recht: Nach Beendigung des Mietverhaltnisses sollten Mietvertrage, deren Anderungen sowie Ubergabeprotokolle bis zur Verjahrungsfrist nach drei Jahren aufbewahrt werden. Nebenkostenabrechnungen konnen noch bis zu einem Jahr nach Erhalt angefochten werden. Einmal bezahlt kann man sich von ihnen trennen. Wer aber einzelne Posten uber Jahre hinweg miteinander vergleichen mochte, der sollte die Nebenkostenabrechnung ca. 3 bis 4 Jahre aufbewahren.
*• Mietvertrag
*• Nebenkostenabrechnung
*• Rechnungen, die bei Mietende fur Kautions-, und Abstandsverhandlungen
* * *wichtig sind
*• Ubergabeprotokoll
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