Die gesetzliche Unfallversicherung hat daruber hinaus den Auftrag, nach Eintritt eines Versicherungsfalles denVerletzten, seine Angehorigen oder Hinterbliebenen zu entschadigen. Dazu gehoren je nach Einzelfall die medizinischeund berufliche Rehabilitation sowie die Auszahlung von Ubergangsgeldern und Renten.
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