не знаю,поможет *это вам,нашла на сайте: * * *Sollte auf Ihren Namen bei Ihrer Bank eine Kontopfandung eingehen, waren beide nach Ihren Angaben vorhandenen (Giro-)Konten gepfandet; auch wenn eines ein P-Konto sein wird (ab dem 01.01.2012 im Falle von Kontopfandungen die einzige Moglichkeit, Pfandungsschutz zu bekommen). Eingange auf dem normalen P-Konto waren sofort weg, d.h. Sie sollten spatestens dann alle Eingange auf das P-Konto umsteuern.
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* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *Antwort von * * * *<img class="imgAvatar" alt="cinderella666" data-avatar="/uploads/user/21a901a8b78dff6c9e2ca70b079a30bb/1cbe48460d10524f3c38ce3ff69065bfsmall.png" src="***********.gutefrage.net/uploads/user/21a901a8b78dff6c9e2ca70b079a30bb/1cbe48460d10524f3c38ce3ff69065bfsmall.png" width="22" height="22"> * * * cinderella666cinderella666 * 04.11.2011 - 13:32 * * * * *Also ein sogenanntes P Konto kann jeder haben, allerdings nur eines. Du musst zur Bank gehen, udn es beantragen dauert bis zur Umstellung 5 Tage. Dort gibt es den sogenannten freibetrag, + Extrageld (Kindergeld, UVG, Wohngeld ) .... was aber beantragt werden muss udn bescheinigt werden muss. *Bei Alleinerziehende mit 1 Kind etwa 1600€ *alles was daruber geht (Sonderzahlung--kann beantragt werden fur Freigeben) oder fallt an die Glaubiger ab.
vorteil, alle Dauerauftrage, Kontokarte behalten die Gultigkeit ....Gebuhren, kommt immer auf die Bank an.. einige fuhren auch das Konto gratis.
Nachteil .. Dispo & Kredit unmoglich
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