§ 111 *Falsche Namensangabe(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zustandigen Behorde, einem zustandigen Amtstrager oder einem zustandigen Soldaten der Bundeswehr uber seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehorigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Tater, der fahrlassig nicht erkennt, da? die Behorde, der Amtstrager oder der Soldat zustandig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fallen des Absatzes 1 mit einer Geldbu?e bis zu eintausend Euro, in den Fallen des Absatzes 2 mit einer Geldbu?e bis zu funfhundert Euro geahndet werden.
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через 18 минут я "появлюсь на свет". СПАСИБО тебе огромное мамулька за то, что родила меня. Спасибо папулька, что помогал в этом маме!!! :-) Я вас очень люблю!
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