Eine geringfugige Beschaftigung (auch „Minijob“ oder „400-Euro-Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschaftigungsverhaltnis mit einer geringen absoluten Hohe des Arbeitsentgelts (geringfugig entlohnte Beschaftigung) oder ein Beschaftigungsverhaltnis von kurzer Dauer (kurzfristige Beschaftigung). Ein geringfugiges Beschaftigungsverhaltnis ist sozialversicherungsfrei, auch im Lohnsteuerrecht gibt es Besonderheiten.
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через 18 минут я "появлюсь на свет". СПАСИБО тебе огромное мамулька за то, что родила меня. Спасибо папулька, что помогал в этом маме!!! :-) Я вас очень люблю!
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