Gesetzlich geregelte Falle der Unterhaltsberechtigung des Ehegatten (Unterhaltsrecht) Das Gesetz zahlt die Grunde, die fur eine Unterhaltsberechtigung des Ex-Ehepartners vorliegen mussen, auf. Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen kann sich dementsprechend aus folgenden Umstanden ergeben:
Kinderbetreuung - Der Ex-Ehepartner betreut ein oder mehrere gemeinschaftliche Kinder.Hohes Alter - Der Ex-Ehepartner kann wegen hohen Alters keiner Erwerbstatigkeit mehr nachgehen.Krankheit - Dem Ex-Ehepartner ist wegen Krankheit oder anderer Gebrechen keine Erwerbstatigkeit zumutbar.Arbeitslosigkeit -Trotz Suche und Bemuhen kann der Ex-Ehepartner keine Arbeit finden.Aufstockungsunterhalt - Der Ex-Ehepartner ist erwerbstatig, sein Einkommen reicht jedoch nicht zu einem vollem Lebensunterhalt aus.Ausbildung - Wegen der Eheschlie?ung hat der Ex-Ehepartner seine Ausbildung abgebrochen oder nicht begonnen.
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