Показать сообщение отдельно
  #9131  
Старый 23.10.2011, 22:05
Лиля
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Beim ausrechnen des Kinderunterhaltsbetrages nach dem Lohn des Vaters, wird von dem gesetzlich festgesetzten Betrag, NUR die Halfte des Kindergeldes abgerechnet, beim ausrechnen des UVG allerdings der gesamte Betrag. Beispiel: Vater verdient durchschnittlich 1600 EU, das Kind ist 5 Jahre alt, der festgesetzte Betrag fur die Alimente betragt 333 EU, abzuglich halbes KG(92 EU), verbleiben 241 EU, das ist der Betrag der vom Vater zu zahlen ist. Beim UVG sind es nur 149 EU.
Ответить с цитированием