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  #9115  
Старый 23.10.2011, 08:45
Аватар для Mararita
Mararita Mararita вне форума
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Geschwisterbonus: Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus betragt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro. Es gibt mithin auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag in Hohe von 75 Euro fur jedes Geschwisterkind unter 3 Jahren (§ 2 Abs. 4 BEEG) . Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen fur ein alteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezahlt. Ein Absinken des Elterngelds fur das jungere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhoht
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Кажется, знаешь о себе все! Так нет же, находятся люди, которые знают о тебе больше...))
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