Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnen, erhalten damit eine Unterstutzung, mit der das soziokulturelle Existenzminimum gedeckt werden kann. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfullt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch fur einen speziellen Personenkreis.
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