ответила другу Карина(Karina) Баранишник(Baranisnika)
Es gibt die sog. Berufsausbildungsbeihilfe. Diese gilt jedoch grundsatzlich fur Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Man kann einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen, Miete oder Fahrkosten. Fur den Grundbedarf werden max. ca. 350 angerechnet und rund 150 fur die Miete. Wird jedoch individuell geregelt, unter Vorlage des Azubi-Gehaltes und des Einkommens der Eltern. Einfach bei der Arbeitsagentur nachfragen.
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