Das gerichtliche Mahnverfahren kostet auch fur die Antragsstellerin was und ist nicht kostenfrei. Es fallt da eine Gerichtskostengebuhr, welche erstmal vom Antragsteller getragen werden muss. Wenn Sie keinen Widerspurch innerhalb der zwei Woche ab Erhalt des Mahnbescheids einlegen, dann stellt der Anwalt Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, gegen welchen Sie immer noch Einspruch einlegen konnen (danach und nach Einzahlung Seitens des Antragsstellers weiterer Gerichtskosten, wird die Sache an das streitige Gericht abgegeben).
Die Kosten des Mahnverfahrens und des eventuell darauf folgenden Streitverfahrens muss diejenige Partei tragen, welche den Prozess verliert.
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