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  #6990  
Старый 17.08.2011, 08:38
Tania
Guest
 
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Alles, was Sie nicht ganz so lange aufheben mussen
Folgende Unterlagen sollten Sie ebenfalls sorgfaltig aufheben:
Kassenzettel (sollten zwei Jahre aufgehoben werden, um eventuelle Mangel reklamieren zu konnen)
Garantieurkunden (aufheben, so lange wie die Garantieleistung gewahrt wird)
Rechnungen von Anwalten, Notaren, Arzten, Handwerkern (sollten mindestens drei Jahre lang aufgehoben werden, da so lange aus ihnen noch Forderungen entstehen konnen)
Mietvertrage und Nebenkostenabrechnungen (auch diese sind drei Jahre aufzuheben)
Telefonrechnungen (ebenfalls drei Jahre aufheben)
Kontoauszuge (auch hier gilt die Mindestaufbewahrzeit von drei Jahren, aber sie sollten besser langer aufgehoben werden)
Versicherungsunterlagen (solange aufheben, wie die jeweilige Versicherung besteht bzw. ausbezahlt wurde)
Unterlagen uber Abonnements (fur Kundigungsfristen, aufheben, solange das Abo besteht)
Dokumente, die Sie nicht aufheben mussen, aber vielleicht wollen
Neben den Unterlagen, die Sie aufheben mussen, gibt es noch zahlreiche, die Sie – aus welchen Grunden auch immer – aufheben mochten.
Dazu gehoren z.B.
Urkunden (z.B. aus Sport oder Hobby),
von Ihnen erstellte Unterlagen fur verschieden Anlasse (z.B. Vorbereitungen fur Vortrage oder Seminare etc.),
wichtige Artikel oder Memos,
Briefe,
Fotos
u.a.
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