Wer der Auffassung ist, da? sein Kind lieber erst im kommenden Schuljahr die Schule besuchen sollte, dem bleibt ebenfalls die Moglichkeit einer Individualentscheidung.
Gerade im Bereich der Zuruckstellung von der Schule sind die Fronten aber oftmals massiv verhartet. Die Schulbehorden neigen zusehends zu der Auffassung, da? jedes schulpflichtige Kind einzuschulen ist - notfalls in eine Forderschule.
Dies kann in der Praxis zu wahren Dramen fuhren, wenn man eigentlich nur eine Zuruckstellung von der Schule wollte, plotzlich das Kind aber in eine Forderschule soll.
Eine Zuruckstellung vom Schulbesuch ist fur schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern moglich. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schularztin oder dem Schularzt. Eine Zuruckstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Grunden erforderlich ist.
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