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  #5861  
Старый 29.06.2011, 23:11
Alla Stiv
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Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschaftigung kann ein 400-EURO-Minijob ausgeubt werden. Jede weitere geringfugig entlohnte Beschaftigung wird mit der Hauptbeschaftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung; lediglich Arbeitslosenversicherungsbeitrage mussen fur diese Beschaftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung wird dabei stets diejenige geringfugig entlohnte Beschaftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen worden ist.
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