Werden mehrere geringfugig entlohnte Beschaftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeubt, dann sind die Arbeitsverdienste aus den einzelnen Beschaftigungen zusammenzurechnen. Wird dabei die Geringfugigkeitsgrenze von 400 Euro/Monat uberschritten, sind alle Beschaftigungen wie "normale" Beschaftigungen sozialversicherungspflichtig (im Bereich von 400,01 Euro bis 800 Euro gema? den Regelungen zur Gleitzone). Nicht dazugerechnet werden allerdings die Einkunfte aus kurzfristigen Minijobs.
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