Grundsatzlich ist zu beachten:
- Jeder Bundesburger (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) muss im Besitz eines gultigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
- Abgelaufene Personalausweise, Reisepasse und Kinderausweise bzw. Kinderreisepasse mussen bei *Neubeantragung unbedingt vorgelegt werden.
- Die Antrage sind personlich zu stellen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalausweis und der Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Wartezeit betragt zur Zeit ca. 3 Wochen.
- Der Verlust von Ausweispapieren ist unverzuglich bei der hiesigen Passbehorde anzuzeigen. Zum Ausweisen sind dann andere vorhandene Ausweispapiere oder ein Fuhrerschein vorzulegen.
- Abgelaufene Kinderausweise werden nicht mehr verlangert; je nach Alter des Kindes und Reiseziel ist ein Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass auszustellen.
- Abgelaufene Kinderreisepasse werden je nach Alter des Kindes ebenfalls nicht mehr ver-
langert; entsprechend des Reisezieles kann auch hier ein Personalausweis oder Reisepass
ausgestellt werden.
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