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  #4878  
Старый 19.05.2011, 19:17
TATI
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Wenn die Funktion eines Korperteils nur teilweise eingeschrankt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invaliditat angenommen. Sind mehrere Korperteile betroffen, so werden die Prozentsatze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100% ubersteigen. Entsprechend dem Prozentsatz der Gliedertaxe leistet dann die Unfallversicherung. Bei einer Invaliditatssumme von 100.000,-- Euro und dem Verlust eines Daumens (20%) wurden also 20.000,-- Euro Entschadigung gezahlt werden.
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