Jeder, der einen Fragebogen zur Volkszahlung/zum Zensus erhalt, der ist verpflichtet, diesen auch auszufullen. Dieses ergibt sich aus § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Wer den Fragebogen allerdings nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig ausfullt, dem droht sogar ein Bu?geld. In schlimmsten Fallen kann dieses bis zu 5.000 Euro betragen. Jedoch dufte ein Bu?geld in derartiger Hohe nur in besonderen Ausnahmefallen verhangt werden.
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