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  #4387  
Старый 21.04.2011, 03:47
ladimir
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grundsatzlich kann eine langere Krankheit mit nicht vorhersehbarer Genesungsprognose ein Kundigungsgrund sein.Wenn Sie also nicht mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, wird Ihnen uber kurz oder lang ein Kundigungsschreiben in den Briefkasten flattern.
Dagegen konnen Sie dann gerichtlich vorgehen - aber vor Gericht mussen Sie dann ja auch erscheinen - und die sind nicht so zimperlich - zur Not haben Sie dort auch im Rollstuhl anzurollen.Das beste wird es also, wenn sie zu dem Termin erscheinen und mit ihrem Arbeitgeber reden.
Der will ihnen doch vielleicht gar nichts boses - im Zweifel kann bei dem Gesprach zumindest nichts schlechteres rauskommen als dann bei einer Gerichtsverhandlung - vielleicht bietet er ja eine akzeptable Abfindung an.
Vielleicht will er ja auch nur wissen, fur wie lange er eine Ersatzkraft fur sie einstellen muss - es ist also ratsam mit dem Arbeitgeber zu reden und ihm auch zu sagen, wie gut ihre Genesungsprognose ist.
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