<span class="Apple-style-span" style="line-height: 16px; color: rgb(19, 52, 96); font-family: Arial, Verdana, Helvetica, sans-serif; ">Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich fur Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Stadten umgesetzt. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld uberwiesen.
Fur Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zustandig. Die Kreise oder kreisfreien Stadte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Burgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse ubergangsweise die Antrage entgegen
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