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  #3563  
Старый 26.03.2011, 19:09
INNA
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Срочно нужна юридическая помощь!
Am 8 Februar hat man mir eine Straffe erstellt fur parken in absoluten Halteverbot.Ein Abschleppdienst wurde herbestellt.Neben mir waren da weitere 10 Fahrzeuge.Mein Gluck war, dass ich rechtzeitig zuruckgekomen bin.Trozdem musste ich knapp 85 Euro dem Abschleppdienst zahlen, 25 Euro Straffe kam spater per Post.Und jetzt fordert vom mir der Stadt weitere 45 Euro Verwaltungsgebuhren aufgrund §77 Abs 2. Oben im Brief im fetten Schrift steht GEBUHRENBESCHEID FUR DAS ABSCHLEPPEN IHRES FAHRZEUGES ... Mein Auto wurde aber nicht abgeschleppt! Sonder auf der Stelle abbezahlt sozusagen.
Frage ist ob diese Gebuhr rechtskraftig ist? Und was soll ich tun?
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