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  #3150  
Старый 13.03.2011, 21:10
Ирина S
Guest
 
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a. blinde oder nicht vorubergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
b. horgeschadigte Menschen, die gehorlos sind oder denen eine ausreichende Verstandigung uber das Gehor auch mit Horhilfen nicht moglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorubergehend wenigstens 80% betragt und die wegen ihres Leidens an offentlichen Veranstaltungen standig nicht teilnehmen konnen. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
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