Regelungen fur Arbeitslose .Auch Arbeitslose haben die Moglichkeit, einen Minijob auszuuben. Voraussetzung fur den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe ist jedoch, dass der wochentliche Arbeitseinsatz unter 15 Stunden liegt. Erreicht oder uberschreitet die Dauer der wochentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe mehr.
Daruber hinaus kann der erzielte Verdienst zur Kurzung des Leistungs-
anspruchs fuhren. Sofern Sie einen Minijob mit weniger als 15 Wochen-
stunden ausuben, entscheidet das fur sie zustandige Arbeitsamt, ob und in welchem Umfang Ihr Nebeneinkommen anzurechnen ist. Dabei werden bestimmte Freibetrage berucksichtigt, wobei jedoch mindestens 165 Euro anrechnungsfrei sind.
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Пока не наступит завтра, ты не поймешь, как хорошо тебе было сегодня.
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