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  #2663  
Старый 17.02.2011, 01:16
Leeda
Guest
 
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Erscheinen ist Pflicht!
Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Sie mussen also auch dann hingehen, wenn Sie meinen, nichts oder nichts Wichtiges aussagen zu konnen, oder glauben, sich an den Vorfall nicht mehr erinnern zu konnen. Das gilt auch dann, wenn Sie schon woanders, beispielsweise bei der Polizei, zur selben Sache ausgesagt haben. Das wird nicht gemacht, um Sie zu argern. Es ist einfach wichtig, dass die Richterin oder der Richter alles noch einmal von Ihnen ganz direkt hort, um sich ein eigenes Bild zu machen.
Grundsatzlich sind Sie auch zum Erscheinen verpflichtet, wenn Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Sie mussen nur dann nicht vor Gericht erscheinen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Dies kann z.B. eine Erkrankung sein, die sie am Erscheinen vor Gericht hindert. Kein dringender Grund liegt normalerweise vor, wenn Sie gleichzeitig berufliche oder private Verpflichtungen haben. Uberspitzt gesagt: Eine Einladung zum Kaffeetrinken ist kein Grund, nicht zu kommen!
Wichtig ist, dass Sie dem Gericht mitteilen, wenn Sie glauben, aus irgendeinem wichtigen Grund nicht kommen zu konnen. Tun Sie das schnellstmoglich! Am Besten teilen Sie schriftlich – ggf. per Fax – mit, dass Sie nicht erscheinen konnen und nennen den Grund hierfur. Vergessen Sie dabei bitte nicht die Angabe des auf der Ladung stehenden Geschaftszeichens. Soweit moglich sollten Sie auch entsprechende Belege, z.B. eine arztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- oder reisefahig sind, beifugen. Oder rufen Sie an. Gleiches gilt, wenn Sie von einem Ihnen zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Das Gericht wird dann eventuell eine Abladung prufen. Ubrigens sollten Sie das Gericht auch informieren, wenn Sie von einem weiter entfernten Ort als in der Ladung angegeben anreisen, damit Sie bei der Kostenerstattung keine Probleme bekommen.

Quelle:

***********.amtsgericht-norden.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=20703&article_id=74906&_psm and=140
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