Eine Ruckzahlung des Weihnachtsgeldes ist grundsatzlich ausgeschlossen. Sie kommt nur in Betracht, wenn sie fur den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers vereinbart wurde oder ein Tarifvertrag die Ruckzahlung vorsieht. Es reicht also nicht, wenn im Arbeitsvertrag ein allgemein gehaltener Hinweis auf den Vorbehalt der Ruckforderung enthalten ist.
Haufig wird aber eine Ruckzahlungspflicht vereinbart, wenn der Arbeitnehmer kurz nach dem Erhalt des Weihnachtsgeldes ausscheidet („danke und tschuss“).
Aber auch dann, wenn eine Ruckzahlungsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (oder bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes ein entsprechender Vorbehalt erklart wurde), darf diese bestimmte Grenzen nicht uberschreiten, so die Rechtsprechung:
* ** Ist das Weihnachtsgeld geringer als 102,26 € (fruher: 200 DM),muss es nicht zuruckgezahlt werden. Eine Ruckzahlungsklausel ist dann unzulassig.
* ** Wird ein Weihnachtsgeld gezahlt, das hoher ist, jedoch ein Bruttomonatsentgelt nicht ubersteigt, ist eine Klausel zulassig, die eine Ruckzahlung vorsieht, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31.03. des Folgejahres ausscheidet. Wer also vor dem 31.03. des Folgejahres aus dem Unternehmen ausscheidet, muss das Weihnachtsgeld zuruckzahlen. Klauseln, die eine langere Bindung vorsehen, sind unwirksam. Wer zuviel will, bekommt am Ende gar nichts (zuruck), liebe Arbeitgeber.
* ** Betragt das Weihnachtsgeld ein Bruttomonatsgehalt oder mehr, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum 30.06. des Folgejahres binden. Kundigt der Arbeitnehmer also zu einem fruheren Beendigungsdatum (entscheidend ist das Datum des Ausscheidens, nicht der Kundigung), muss er das Weihnachtsgeld zuruckzahlen.
Kein Supertrick ist ubrigens die Kundigung „zum 1.4.“ anstatt zum 31.3 und das Weihnachtsgeld zu retten. Die Kundigung ist namlich meistens nur zum Monatsende oder Quartalsende und nicht zum Monatsanfang zulassig. Eine Kundigung zum 1.4. wurde daher von der Rechtsprechung in eine Kundigung zum 31.3 oder zum 30.4. umgedeutet. Im letzteren Falle musste man also noch den ganzen April arbeiten.
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