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  #1472  
Старый 17.12.2010, 06:03
Nata-sha
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Modernisiert der Vermieter die Wohnung und verbessert er sie dadurch, darf er die Jahresmiete um bis zu 11% des auf die Wohnung anfallenden Modernisierungsaufwandes erhohen, §559 BGB. Eine Zustimmung des Mieters zu der Erklarung ist nicht erforderlich.
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