Bei au?ergewohnlichen familiaren Ereignissen (eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahen Angehorigen) oder einem Umzug durfen/konnen/mussen/ 1 bis 2 Tage Sonderurlaub gewahrt werden...
|