Здравствуйте , кто знает если после 15 лет работы увольняют на основании 3 глупых абманунга , должен ли счеф платить абфиндунг или на основании такого увольнения может не плотить?
Diese neue Abfindungsregelung steht unter drei Voraussetzungen:
Es muss sich um eine betriebsbedingte Kundigung handeln. Der Arbeitgeber bietet bereits im Kundigungsschreiben eine Abfindung fur den Fall an, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen lasst. Diese Abfindung liegt in Hohe von 0,5 Monatsverdiensten fur jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhaltnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist auf ein volles Jahr aufzurunden. Werden diese Voraussetzungen eingehalten und lasst der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, dann ist der Abfindungsbetrag fallig.
Fur den Arbeitgeber kann dies vorteilhaft sein, da er die Hohe der Abfindung leichter kalkulieren kann. Die gesetzliche Festlegung fuhrt auch zu einer gro?eren Transparenz gegenuber den bisherigen freien Verhandlungen, bei denen allerdings in der Regel auch schon von einem "Daumenwert" in der Hohe von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschaftigungsjahr ausgegangen worden ist. Der Arbeitgeber wird im Fall des Zustandekommens der Regelung nicht mit dem Risiko eines Kundigungsschutzprozesses belastet, der schlie?lich in der Praxis dazu fuhren kann, dass er nach jahrelangem Prozessieren durch mehrere Instanzen zur Nachzahlung der kompletten Gehalter verpflichtet wird.
Fur den Arbeitnehmer fuhrt die Regelung zu einer gro?eren Rechtssicherheit. Schlie?lich ist es nie ganz ausgeschlossen, dass eine ausgesprochene Kundigung sich als wirksam erweist, womit der Arbeitnehmer ohne jeden Anspruch auf Abfindung dastehen konnte. Verfugt der Arbeitnehmer bereits uber eine Anschlussbeschaftigung, dann ist die zusatzliche Abfindung ein willkommener, dazu noch steuerlich begunstigter Vorteil. Au?erdem ist der Arbeitnehmer nicht mit dem Risiko konfrontiert, bei einer erfolgreichen Kundigungsschutzklage wieder in den Betrieb zuruckkehren zu mussen, wo er in der Praxis kaum noch erwunscht ware.
Das Gesetz bietet aber nur ein Wahlrecht. Der Arbeitgeber ist also nicht gezwungen, eine Abfindung anzubieten. Ist er sich seiner Sache ganz sicher und halt er die Kundigung fur unzweifelhaft wirksam (in der Praxis ein seltenes Phanomen), so kann er auf das Angebot einer Abfindung verzichten. Umgekehrt muss der Arbeitnehmer ein etwaiges Angebot des Arbeitgebers aber auch nicht annehmen. Er kann nach wie vor ungehindert Kundigungsschutzklage erheben, wenn er meint, dass dies langfristig vorteilhaft ist gegenuber der schnellen Regelung in Form einer begrenzten Abfindung
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