Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthalt unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Anderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensanderung aufgefuhrt.
Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsachliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschlie?ungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die "rechtlichen" Eltern enthalten, insbesondere die Adoptiveltern
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