Normal *0 *21 * Bis einschlie?lich 2011 wurde Kindergeld nur gewahrt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenzevon 8.004 Euro geblieben war. Dabei wurde nur das Einkommen solcherKalendermonate berucksichtigt, in denen eine Kindergeldberechtigung besteht.BAfoG zahlte mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAfoG alsozu 50%, beim Schuler-BAfoG zu 100%).
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