Mieter konnen einen Teil der Nebenkostenabrechnung auf den Fiskus abwalzen. Beispiel: Fur Reinigung, Schornsteinfeger, Hausmeister, Aufzugs- und Heizungswartung sowie Gartenpflege werden dem Mieter 880 Euro berechnet. Davon kann er 20 Prozent von seiner Steuerschuld abziehen...
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