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Старый 22.10.2011, 20:18
Марина Вава Фа
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Lohnsteuerklasse IV (4) [Bearbeiten]Der Steuerklasse IV unterfallen verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten unbeschrankt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
Wenn fur einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde, kann der andere nicht in die Steuerklasse IV fallenDie Lohnsteuerklassen IV/IV (im Gegensatz zu III/V) sollten von Ehegatten gewahlt werden, bei denen beide ungefahr gleichviel verdienen. Am Jahresende empfiehlt sich dann das Ergebnis einer Einkommensteuererklarung probezurechnen. Wenn keine anderen Grunde fur die Abgabe einer Jahressteuererklarung vorliegen, ist die Erklarung optional.
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