Volker MullerGrundsatzlich endet die Abgabefrist fur die Steuererklarungen am 31.05. des Folgejahres. Wird fur Sie ein Steuerberater tatig (z.B. wir :-) ***.stb-neudorf.de), dann verlangert sich die Frist automatisch bis zum 31.12.. Danach kann das Finanzamt einen Verspatungszuschlag erheben - dieser entfallt in der Regel, wenn Sie zum eigenen Nachteil oder aus begrundeter Verhinderung die Erklarung verspatet eingereicht haben (also bei Steuererstattungen sowie Krankheit, Entfuhrung o.a.)
Nach Ende der Festsetzungsverjahrung (i.d. Regel nach 7 Jahren) ist eine Abgabe der Erklarung nicht mehr moglich.
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