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:
Einkommensteuererklarung
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01.10.2010, 17:45
Larissa P tk
Guest
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Lena Kunz
Ja, das bedeuted dass sie auch bei den dem § 13b UStG ensprechenden Rechnungen unter € 500 keine USt ausweisen durfen und den Kunden auf seine USt-Schuld hinweisen mussen.