"§13b UstG. Geringfugigkeitsgrenze bei Reparaturen.Was heisst das? Bei der Rechnungen unter 500 €-Netto muss Ust in der Rechnung gestellt werden? Ansonsten nicht?"
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Der angefuhrte Info-Brief muss an der Stelle falsch sein, weil weder im Gesetz, noch in der Duchfuhrungsverordnung, Richtlinie oder BMF-Schreiben etwas uber diese Geringfugigkeitsgrenze steht!
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