Besondere Abgabefristen gelten fur Land- und Forstwirte deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht. Fur diesen Personenkreis endet die Abgabefrist mit dem dritten Monat nach Ablauf ihres Wirtschaftsjahres. Geht das
Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklarung verpflichtet sind, fur die Abgabe der Steuererklarung vier Jahre Zeit nehmen konnen. Die Neuregelung gilt fur alle Steuererklarungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer konnen daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung fur das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen.
Praxistipp
Bei Uberschreitung der Abgabefrist sollte in jedem Fall eine Fristverlangerung beantragt werden. Ansonsten droht die Festsetzung eines Verspatungszuschlages durch das Finanzamt.
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