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Старый 26.09.2010, 06:03
ladimir
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По умолчанию

Wirtschaftsjahr eines Landwirts zum Beispiel vom 01.07.2007 bis zum 31.06.2008, so endet fur ihn die Abgabefrist am 30.9.2008. Auch Land- und Forstwirte konnen die Abgabefrist antragsfrei verlangern, wenn die Abgabe der Steuererklarung durch einen Steuerberater erfolgt.
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkunften aus nichtselbststandiger Arbeit, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgefuhrt, wenn diese beantrag wird. Durch die Abgabe einer Steuererklarung ist der Antrag auf Veranlagung spatestens bis zum Ablauf der vierjahrigen Verjahrungsfrist zu stellen. Bis zum 31.12.2007 galt, dass eine Veranlagung zu Einkommensteuer und damit eine Ruckerstattung von zuviel gezahlter Steuer nicht mehr moglich waren, wenn die Einkommensteuerklarung nicht innerhalb von zwei Jahren abgegeben worden war.
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