1Kind = 1 Kinderfreibetrag. Trennen sich dieEltern, bekommt jedesElternteil die Halfte = 0,5. Soll einer von den Elternseinem Unterhaltweniger als zu 75% nachkommen, hat man die Moglichkeit aufAntrag beimFinanzamt ( Arbeitnehmerabteilung) die 0,5 Kinderfreibetrag vondemanderen Elternteil auf die eigene Lohnsteuerkarte zu ubertragen!!!Zahlt derVater von den beiden Kindern Unterhalt?
|