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Старый 28.04.2010, 01:30
Alla Stiv
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ich meine hier die haushaltsnahen Dienstleistungen, die mit den Betriebskosten an den Mieter umgelegt werden. Fur sonstige haushaltsnahen Aufwendungen muss man naturlich die Rechnung des Handwerkers sowie den Zahlungsbeleg vorlegen.
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