Die Zulage wird vom Versierer direkt beatragt, vereinnahmt und dem Vertrag gutgeschrieben. Hierzu brauchen Sie nur beim Anbieter einem entsprechenden Zulagenantrag auszufullen. Nur wenn Sie keinen Anspruch auf die Zulage haben, oder die steuerliche Auswirkung besser ist als die Zulage, dann ergibt sich auch eine Moglichkeit den Beitrag als Sonderausgaben abzusetzen.
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