Frage Eintragung der Steuerzahlungen:
Die Steuerzahlungen sind nicht absetzbar.
Lediglich die Kirchensteuer wird als Sonderausgaben abgesetzt.
Theoretisch braucht man die Kirchensteuerzahlungen nicht einzutragen, weil sie vom Finanzamt automatisch richtig ermittelt werden und in den Steuerbescheid eingerechnet werden. Wenn man jedoch sichergehen will, dann kann man die KiSt-Vorauszahlungen und Nachzahlungen bei den Sonderausgaben im Mantelbogen unter der Rubrik Kirchensteuer eintragen.
Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritatszuschlag brauchen und konnen nicht eingetragen werden. Diese werden vom Finanzamt automatisch in den Bescheid eingearbeitet.
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Bei Interesse
***.stb-neudorf.de
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